Schätzen Sie anhand Ihrer Angaben ein, ob Ihr geplantes Klimagerät voraussichtlich innerhalb der relevanten Immissionsrichtwerte der TA Lärm liegt. Die Berechnung ist eine vereinfachte Orientierung und ersetzt keine Schallmessung oder Prüfung vor Ort.
Vorwiegend Wohnen, aber kleine Läden, Arztpraxen oder Kitas erlaubt (der häufigste Typ in Wohngebieten). Lärmschutzwerte: nachts max. 40 dB(A).
Immissionsrichtwerte (TA Lärm): tags 55 dB(A) • nachts 40 dB(A)
Außengerät: 45 dB (sehr leise) – 65 dB (laut)
Jeder Meter Abstand reduziert die Lautstärke erheblich
32.5 dB(A) am Nachbarfenster
Damit Sie unsere Zahlen einordnen können, legen wir offen, womit wir rechnen:
Alle Werte sind vereinfachte Orientierungswerte für die erste Planung. Eine normgerechte Auslegung (z. B. Raumkühllast nach VDI 2078) oder eine Schallmessung vor Ort ersetzt dieser Rechner nicht — dafür empfehlen wir einen Fachbetrieb. Stand der Berechnungsgrundlagen: August 2026.
Hochwertige Markengeräte verfügen über einen speziellen "Night Mode", der die Lautstärke um bis zu 5 dB reduziert – das macht den Unterschied!
Moderne Markengeräte mit speziellem "Night Mode" sind deutlich leiser und können nach einer vereinfachten Modellrechnung häufig eine deutliche Geräuschreserve bieten. Die tatsächliche Situation hängt vom Aufstellort und den Umgebungsbedingungen ab.
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Formel: Lp = Lw - 20 × log₁₀(r) - 8
Beispiel: 50 dB Schallleistung bei 3m Abstand
50 - 20 × log₁₀(3) - 8 = 32,5 dB(A)
Immissionsrichtwerte für Außenlärm (je Gebietstyp)
Schallleistungspegel (Lw) ist die vom Gerät abgestrahlte Leistung (unabhängig vom Abstand). Schalldruckpegel (Lp) ist das, was am Ohr des Nachbarn ankommt (abhängig vom Abstand).