Kostenloses Tool
Prüfen Sie, ob ein Außengerät an Ihrem geplanten Platz die Richtwerte einhält – oder wie laut es höchstens sein darf, wenn Sie noch kein Gerät haben.
So laut darf Ihr Außengerät höchstens sein
57,5dB(A) Schallleistung
Achten Sie beim Kauf auf einen Schallleistungspegel außen von höchstens 57,5 dB(A). Das steht auf dem Energielabel jedes Geräts.
Maßgeblich ist das Gebiet, in dem das Nachbarfenster liegt. Sie finden es im Bebauungsplan Ihrer Gemeinde.
Kein Problem – wir rechnen rückwärts. Sie sehen rechts, wie laut Ihr Außengerät an diesem Platz höchstens sein darf. Diesen Wert gleichen Sie später mit dem Datenblatt ab.
Zur Einordnung: Die EU erlaubt für Split-Geräte bis 6 kW Kühlleistung außen höchstens 65 dB(A) Schallleistung, bis 12 kW höchstens 70 dB(A) (Ökodesign-Verordnung 206/2012).
Luftlinie vom geplanten Platz des Außengeräts bis zum nächsten Fenster des Nachbarn. Faustregel: doppelter Abstand ≈ 6 dB leiser.
Nachts – entscheidend
22–6 Uhr · Richtwert 40 dB(A)
Gerät max. 57,5 dB(A)
Tagsüber
6–22 Uhr · Richtwert 55 dB(A)
Gerät max. 72,5 dB(A)
Zur Einordnung: Die EU erlaubt Außengeräte bis 6 kW mit höchstens 65 dB(A), bis 12 kW mit höchstens 70 dB(A).
Vereinfachte Modellrechnung nach der Freifeld-Formel. Reflexionen an Wänden, Hindernisse und Zuschläge nach TA Lärm (z. B. für Tonhaltigkeit) sind nicht berücksichtigt. Ersetzt keine Messung vor Ort.
Der Vergleicher zeigt, welches Gerät zu Ihren Räumen passt und was es inklusive Montage kostet. Ihren Höchstwert von 57,5 dB(A) gleichen Sie dann mit dem Datenblatt ab.
Formel. Pegel am Fenster = Schallleistungspegel − 20 · lg(Abstand in m) − 8 dB. Beispiel: 49 − 9,5 − 8 = 31,5 dB(A).
Rückwärts gerechnet. Ohne Gerät: höchstens zulässige Schallleistung = Richtwert + 20 · lg(Abstand) + 8 dB. Beispiel: 40 + 9,5 + 8 = 57,5 dB(A).
Richtwerte. Immissionsrichtwerte nach TA Lärm, Nr. 6.1 (öffnet in neuem Tab). Nachts zählt die lauteste Stunde zwischen 22 und 6 Uhr – deshalb ist der Nachtwert fast immer entscheidend. Obergrenzen für Außengeräte: Ökodesign-Verordnung 206/2012 (öffnet in neuem Tab).
Grenzen. Keine Reflexionen, Hindernisse, Zuschläge oder Vorbelastung durch andere Geräusche. Bei knappem Ergebnis: Prüfung durch Fachbetrieb.
Die TA Lärm ist eine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. Wer eine Klimaanlage betreibt, muss vermeidbare Lärmbelästigungen der Nachbarn verhindern (§ 22 BImSchG); die Richtwerte der TA Lärm machen das messbar. Behörden wenden sie an, Gerichte ziehen sie bei Nachbarstreit als Maßstab heran.
Nach TA Lärm gelten nachts (22–6 Uhr) 35 dB(A) im reinen Wohngebiet, 40 dB(A) im allgemeinen Wohngebiet und 45 dB(A) im Misch- und Dorfgebiet. Gemessen wird 0,5 m vor dem geöffneten Fenster des betroffenen Raums.
Das steht als Schallleistungspegel auf dem Energielabel jedes Split-Geräts. Nach der EU-Ökodesign-Verordnung 206/2012 dürfen Außengeräte bis 6 kW Kühlleistung höchstens 65 dB(A) haben, bis 12 kW höchstens 70 dB(A).
Neben dem Lärm regeln die Landesbauordnungen, ob und wie nah ein Außengerät an der Grundstücksgrenze stehen darf. Die Regeln unterscheiden sich je Bundesland – im Zweifel beim Bauamt nachfragen.
Wenn das Ergebnis knapp ist, das Gerät in einer Ecke oder zwischen Wänden steht oder es bereits Beschwerden gibt. Ein Fachbetrieb kann den Aufstellort und passende Maßnahmen bewerten.
Schreiben Sie uns kurz – wir antworten persönlich.
Bitte nutzen Sie die E-Mail-Adresse, die in unserem Impressum steht.