Heizen mit der Klimaanlage: Wann lohnt sich das?
Wie das funktioniert
Eine Klimaanlage transportiert Wärme. Im Sommer holt sie Wärme aus dem Raum und gibt sie draußen ab. Ein Gerät mit Heizfunktion kann diesen Kreislauf umkehren: Es entzieht der Außenluft Wärme – auch kalte Luft enthält noch Wärme – und gibt sie im Raum ab.
Deshalb ist der Vergleich mit der Wärmepumpe keine Werbung, sondern eine technische Beschreibung. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale formuliert es so: Die Luft-Luft-Wärmepumpe ist konzeptionell ein Klimagerät. Sie braucht weder Heizkörper noch Rohre, weil sie die Wärme direkt über die Luft verteilt.
Wie gut heizt so ein Gerät?
Die Stiftung Warentest hat die Heizfunktion im Labor geprüft: Mit wenigen Ausnahmen brachten die Klimageräte die Räume selbst bei den tiefsten simulierten Außentemperaturen von minus 15 °C im mäßig gedämmten Altbau auf angenehme 20 °C.
Das ist ein gutes Ergebnis – es sagt aber nichts darüber, wie wirtschaftlich das in Ihrem Haus ist. Dafür kommt es auf die Effizienz über die ganze Heizsaison an.
Die Kennzahlen: SCOP und Jahresarbeitszahl
- SCOP steht auf dem EU-Energielabel und beschreibt die Effizienz im Heizbetrieb über eine ganze Saison. Je höher, desto besser.
- Jahresarbeitszahl (JAZ) beschreibt dasselbe für Ihre tatsächliche Anlage in Ihrem Gebäude. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale nennt als Richtwert: Die Jahresarbeitszahl sollte bei mindestens 3,5 liegen. Das bedeutet: Aus einer Kilowattstunde Strom werden im Jahresschnitt rund 3,5 Kilowattstunden Wärme.
Ob sich das gegenüber Ihrer jetzigen Heizung rechnet, hängt vom Strompreis, vom Preis Ihres bisherigen Brennstoffs und von Ihrem Verbrauch ab. Genau das rechnet der Spar-Check für Ihre Zahlen aus.
Wo es passt – und wo nicht
Es spricht dafür, wenn
- das Gebäude gut gedämmt ist. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale ist hier deutlich: Luft-Luft-Wärmepumpen sollten nur in gut gedämmten Objekten eingesetzt werden.
- Sie ohnehin kühlen möchten und die Heizfunktion mitnehmen.
- Sie einzelne Räume beheizen, etwa ein Gartenzimmer, ein Büro oder eine Wohnung mit Nachtspeicheröfen oder Gas-Etagenheizung.
Es spricht dagegen, wenn
- Sie Warmwasser brauchen. Eine Luft-Luft-Wärmepumpe erzeugt kein warmes Wasser, dafür ist eine eigene Lösung nötig.
- Sie empfindlich auf Luftbewegung reagieren. Der entstehende Luftzug kann als unbehaglich empfunden werden, so die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Genannt werden außerdem Geräusche innen und außen sowie aufgewirbelter Staub.
- das Haus schlecht gedämmt ist und Sie die gesamte Heizung ersetzen wollen. Dann gehört die Frage in eine Energieberatung, nicht in einen Ratgeberartikel.
Was der Gesetzgeber 2026 geändert hat
Zum Rechtsstand dieses Artikels: Das Gebäudeenergiegesetz ist durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst worden. Bundestag und Bundesrat haben es am 10. Juli 2026 beschlossen, verkündet wurde es am 28. Juli 2026, die Regelungen zum Heizungseinbau gelten seit dem 29. Juli 2026.
Für Sie bedeutet das: Die Vorgabe, beim Einbau einer neuen Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen, ist entfallen. Eigentümerinnen und Eigentümer können die Heizungstechnologie wieder frei wählen; das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nennt dafür ausdrücklich einen nicht abschließenden Katalog, in dem Wärmepumpen an erster Stelle stehen.
Gefördert werden Wärmepumpen weiterhin. Was das konkret bedeutet, steht in unserem Artikel zur Förderung.
Und die laufenden Kosten?
Strom ist je Kilowattstunde teurer als Gas – dafür macht eine Wärmepumpe aus einer Kilowattstunde Strom ein Vielfaches an Wärme. Ob das für Sie aufgeht, hängt von Ihren Preisen ab. Rechnen Sie es im Spar-Check mit Ihren eigenen Zahlen durch, statt sich auf Faustformeln zu verlassen.
Denken Sie außerdem an die Wartung: Der ADAC nennt für eine einfache Wartung durch einen Fachbetrieb rund 100 bis 200 € im Jahr.
Häufige Fragen
In gut gedämmten Gebäuden und einzelnen Wohnungen kann sie das Heizen übernehmen. Warmwasser erzeugt sie nicht. Bei schlecht gedämmten Häusern gehört die Frage in eine Energieberatung.
Die Stiftung Warentest hat die getesteten Geräte bei simulierten minus 15 °C geprüft: Mit wenigen Ausnahmen erreichten sie im mäßig gedämmten Altbau angenehme 20 °C.
Die Luft-Wasser-Wärmepumpe gibt die Wärme an einen Wasserkreislauf ab und versorgt damit Heizkörper oder eine Fußbodenheizung, oft auch Warmwasser. Die Luft-Luft-Wärmepumpe gibt die Wärme direkt als Luft in den Raum.
Ja. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz, die 65-Prozent-Vorgabe ist entfallen und die Wahl der Heizungstechnologie steht Eigentümern offen.
Quellen
- Stiftung Warentest, „Klimageräte im Test: Klimaanlage – Auswahl, Montage und Alternativen“, 27.05.2026 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 22. September 2026)
- Energieberatung der Verbraucherzentrale, „Luft-Luft-Wärmepumpen“ (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 22. September 2026)
- Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, GModG-Infoportal des Bundes, Chronologie des Gebäudemodernisierungsgesetzes (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 22. September 2026)
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, FAQ zum Gebäudemodernisierungsgesetz (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 22. September 2026)
- ADAC, „Klimaanlage mit Einbau: Das ist erlaubt und so hoch sind die Kosten“, 30.06.2026 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 22. September 2026)
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