Neue Regeln ab 2029: Was R32 und R290 für Ihre Klimaanlage bedeuten

    Ein waagerechter Zeitstrahl in Nachtblau mit drei Markierungen: 2027, 2029 und 2035. Über 2029 ein kleines Split-Außengerät mit dem Schild „R32“, darüber ein eisblauer Hinweis. Über 2035 ein Außengerät mit dem Schild „F-Gase“. Unter dem Strahl ein Blatt als Symbol für natürliches Kältemittel und die Aufschrift „R290“. Keine Marken.
    Die Stichtage gelten für neue Geräte, nicht für Anlagen, die schon laufen.

    Worum es geht

    Jede Klimaanlage enthält ein Kältemittel, das im geschlossenen Kreislauf Wärme transportiert. Viele Kältemittel sind fluorierte Treibhausgase, kurz F-Gase. Entweichen sie, tragen sie zum Klimawandel bei. Wie stark, zeigt das Treibhauspotenzial GWP: Es gibt an, wie viel stärker ein Gas im Vergleich zu CO₂ wirkt. Mehr zu den Begriffen im Glossar B-1.

    KältemittelEinsatzGWP laut Umweltbundesamt (nach VO 2024/573)
    R32 (Difluormethan)heute häufig in Split-Klimaanlagen675
    R-410Afrüher üblich2.088
    R290 (Propan)mobile Geräte, erste Split-Geräte0,02

    Die Stiftung Warentest schreibt in ihrem Test 2026: Erste Modelle arbeiten bereits mit Propan (R290), die anderen getesteten Geräte enthalten noch R32.

    Die Stichtage für neue Geräte

    Die Verordnung (EU) 2024/573 regelt in Anhang IV, welche neuen Geräte ab wann nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Für Klimaanlagen in Wohnungen und Häusern sind laut EU-Kommission und Umweltbundesamt diese Stichtage wichtig:

    AbWas nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden darf
    bereits seit 2020bewegliche (mobile) Klimageräte mit Kältemittel ab GWP 150
    01.01.2027steckerfertige und andere geschlossene Geräte (Monoblock) bis 12 kW mit Kältemittel ab GWP 150
    01.01.2029Luft-Luft-Split-Geräte bis einschließlich 12 kW mit Kältemittel ab GWP 150
    01.01.2032steckerfertige und andere geschlossene Geräte bis 12 kW mit fluorierten Gasen
    01.01.2035Split-Systeme bis einschließlich 12 kW mit fluorierten Gasen

    Die Verbote gelten mit einer Ausnahme, wenn Sicherheitsanforderungen den Einsatz erfordern. Größere Split-Anlagen über 12 kW haben eigene Stichtage.

    Was das praktisch heißt: Die heute üblichen R32-Split-Geräte dürfen bis Ende 2028 noch neu in Verkehr gebracht werden. Danach nicht mehr, weil ihr GWP über 150 liegt. Mobile Geräte arbeiten laut Umweltbundesamt schon seit 2020 ausschließlich mit R290.

    Was gilt für meine bestehende Anlage?

    Die Verbote betreffen das Inverkehrbringen neuer Geräte, nicht den Betrieb von Anlagen, die schon laufen. Für die Wartung regelt Artikel 13 der Verordnung: Seit dem 1. Januar 2026 dürfen F-Gase mit einem GWP von 2.500 oder mehr nicht mehr für die Wartung von Klimaanlagen und Wärmepumpen verwendet werden. R32 liegt mit 675 deutlich darunter, und auch R-410A liegt mit 2.088 unter dieser Grenze, wie das Umweltbundesamt bestätigt.

    Nach unserer Lesart heißt das: Eine bestehende R32-Anlage dürfen Sie weiter betreiben, warten lassen und bei Bedarf vom Fachbetrieb mit R32 nachfüllen lassen. Eine ausdrückliche Behördenaussage in diesen Worten haben wir nicht gefunden; sie folgt aus Artikel 13 und daraus, dass die Verbote nur neue Geräte betreffen.

    Eine Falle bei späteren Reparaturen: Wird nach einem Stichtag das komplette Innen- oder Außengerät eines Split-Systems ersetzt, handelt es sich laut Umweltbundesamt nach Auffassung der EU-Kommission insgesamt um ein neues System. Dann gelten die Verbote für neue Geräte. Einzelne Ersatzteile sind dagegen erlaubt, solange die Reparatur die Leistung oder die Kältemittelmenge nicht erhöht (Art. 11). Fragen Sie bei einem größeren Defekt nach einem Stichtag deshalb Ihren Fachbetrieb, was möglich ist.

    Wann eine Dichtheitskontrolle Pflicht ist, steht in B-2 Klimaanlage reinigen und warten.

    R290: klimafreundlich, aber brennbar

    Propan hat ein sehr geringes Treibhauspotenzial. Das Umweltbundesamt beschreibt Kohlenwasserstoffe wie Propan zudem als thermodynamisch hervorragend geeignet. Der Nachteil: Propan ist extrem entzündbar. Deshalb gelten laut Umweltbundesamt besondere Sicherheitsstandards. In Multi-Split-Systemen wird es wegen der größeren Füllmengen aus Sicherheitsgründen bisher nicht eingesetzt (Umweltbundesamt).

    Die Stiftung Warentest ordnet ein: Von Klimageräten mit Propan geht kein höheres Sicherheitsrisiko aus, wenn sie von Fachleuten eingebaut werden, die auf die Sicherheitsanforderungen achten. Für mobile Geräte mit Propan rät der TÜV-Verband, sie nicht in der Nähe offener Flammen zu betreiben (siehe A-5).

    Wer darf an die Anlage?

    Arbeiten am Kältemittelkreislauf sind Sache zertifizierter Fachbetriebe. Das gilt laut Umweltbundesamt unabhängig von der Füllmenge und seit der Verordnung (EU) 2024/573 auch für Anlagen mit natürlichen Kältemitteln wie R290. Nicht hermetisch geschlossene Anlagen wie Split-Geräte dürfen an Endverbraucher nur verkauft werden, wenn nachgewiesen wird, dass ein zertifiziertes Unternehmen sie installiert. Mehr dazu in K-4 Angebot prüfen.

    Wo steht, welches Kältemittel drin ist?

    • Auf dem Etikett am Gerät: Name des Kältemittels, Menge in Kilogramm und in CO₂-Äquivalent sowie das Treibhauspotenzial (Art. 12 Verordnung (EU) 2024/573).
    • In der Bedienungsanleitung: dieselben Angaben (Art. 12 Abs. 16).
    • Im Produktdatenblatt zum Energielabel: Bezeichnung und Treibhauspotenzial des Kältemittels, dazu ein Pflichthinweis zur Klimawirkung (Verordnung (EU) Nr. 626/2011). Das Datenblatt finden Sie auch in der EU-Datenbank EPREL.

    Was bedeutet das für Ihren Kauf?

    Unsere Einschätzung, keine Rechtsberatung:

    • Sie kaufen heute ein Split-Gerät mit R32? Das ist erlaubt, und die Anlage darf nach heutigem Stand weiter betrieben und gewartet werden. Fragen Sie den Fachbetrieb, wie es mit Ersatzteilen aussieht.
    • Ein Gerät mit R290 ist eine Option, wenn der Fachbetrieb es anbietet und die Sicherheitsanforderungen am Aufstellort erfüllt sind. Lassen Sie sich das im Angebot bestätigen.
    • Fragen Sie im Angebot immer nach dem Kältemittel und nach der Füllmenge. Beides gehört laut Energielabel-Verordnung ohnehin ins Datenblatt.

    Welche Geräte zu Ihren Räumen passen, zeigt der KühlerKopf-Vergleicher. Wann der beste Zeitpunkt für die Planung ist, erklärt A-9.

    Häufige Fragen

    Quellen

    Redaktion KühlerKopf · Veröffentlicht am 25. September 2026 · Zuletzt geprüft am 25. September 2026

    Rechtsstand: 25.09.2026. Keine Rechtsberatung.

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