Neue Regeln ab 2029: Was R32 und R290 für Ihre Klimaanlage bedeuten
Worum es geht
Jede Klimaanlage enthält ein Kältemittel, das im geschlossenen Kreislauf Wärme transportiert. Viele Kältemittel sind fluorierte Treibhausgase, kurz F-Gase. Entweichen sie, tragen sie zum Klimawandel bei. Wie stark, zeigt das Treibhauspotenzial GWP: Es gibt an, wie viel stärker ein Gas im Vergleich zu CO₂ wirkt. Mehr zu den Begriffen im Glossar B-1.
| Kältemittel | Einsatz | GWP laut Umweltbundesamt (nach VO 2024/573) |
|---|---|---|
| R32 (Difluormethan) | heute häufig in Split-Klimaanlagen | 675 |
| R-410A | früher üblich | 2.088 |
| R290 (Propan) | mobile Geräte, erste Split-Geräte | 0,02 |
Die Stiftung Warentest schreibt in ihrem Test 2026: Erste Modelle arbeiten bereits mit Propan (R290), die anderen getesteten Geräte enthalten noch R32.
Die Stichtage für neue Geräte
Die Verordnung (EU) 2024/573 regelt in Anhang IV, welche neuen Geräte ab wann nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Für Klimaanlagen in Wohnungen und Häusern sind laut EU-Kommission und Umweltbundesamt diese Stichtage wichtig:
| Ab | Was nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden darf |
|---|---|
| bereits seit 2020 | bewegliche (mobile) Klimageräte mit Kältemittel ab GWP 150 |
| 01.01.2027 | steckerfertige und andere geschlossene Geräte (Monoblock) bis 12 kW mit Kältemittel ab GWP 150 |
| 01.01.2029 | Luft-Luft-Split-Geräte bis einschließlich 12 kW mit Kältemittel ab GWP 150 |
| 01.01.2032 | steckerfertige und andere geschlossene Geräte bis 12 kW mit fluorierten Gasen |
| 01.01.2035 | Split-Systeme bis einschließlich 12 kW mit fluorierten Gasen |
Die Verbote gelten mit einer Ausnahme, wenn Sicherheitsanforderungen den Einsatz erfordern. Größere Split-Anlagen über 12 kW haben eigene Stichtage.
Was das praktisch heißt: Die heute üblichen R32-Split-Geräte dürfen bis Ende 2028 noch neu in Verkehr gebracht werden. Danach nicht mehr, weil ihr GWP über 150 liegt. Mobile Geräte arbeiten laut Umweltbundesamt schon seit 2020 ausschließlich mit R290.
Was gilt für meine bestehende Anlage?
Die Verbote betreffen das Inverkehrbringen neuer Geräte, nicht den Betrieb von Anlagen, die schon laufen. Für die Wartung regelt Artikel 13 der Verordnung: Seit dem 1. Januar 2026 dürfen F-Gase mit einem GWP von 2.500 oder mehr nicht mehr für die Wartung von Klimaanlagen und Wärmepumpen verwendet werden. R32 liegt mit 675 deutlich darunter, und auch R-410A liegt mit 2.088 unter dieser Grenze, wie das Umweltbundesamt bestätigt.
Nach unserer Lesart heißt das: Eine bestehende R32-Anlage dürfen Sie weiter betreiben, warten lassen und bei Bedarf vom Fachbetrieb mit R32 nachfüllen lassen. Eine ausdrückliche Behördenaussage in diesen Worten haben wir nicht gefunden; sie folgt aus Artikel 13 und daraus, dass die Verbote nur neue Geräte betreffen.
Eine Falle bei späteren Reparaturen: Wird nach einem Stichtag das komplette Innen- oder Außengerät eines Split-Systems ersetzt, handelt es sich laut Umweltbundesamt nach Auffassung der EU-Kommission insgesamt um ein neues System. Dann gelten die Verbote für neue Geräte. Einzelne Ersatzteile sind dagegen erlaubt, solange die Reparatur die Leistung oder die Kältemittelmenge nicht erhöht (Art. 11). Fragen Sie bei einem größeren Defekt nach einem Stichtag deshalb Ihren Fachbetrieb, was möglich ist.
Wann eine Dichtheitskontrolle Pflicht ist, steht in B-2 Klimaanlage reinigen und warten.
R290: klimafreundlich, aber brennbar
Propan hat ein sehr geringes Treibhauspotenzial. Das Umweltbundesamt beschreibt Kohlenwasserstoffe wie Propan zudem als thermodynamisch hervorragend geeignet. Der Nachteil: Propan ist extrem entzündbar. Deshalb gelten laut Umweltbundesamt besondere Sicherheitsstandards. In Multi-Split-Systemen wird es wegen der größeren Füllmengen aus Sicherheitsgründen bisher nicht eingesetzt (Umweltbundesamt).
Die Stiftung Warentest ordnet ein: Von Klimageräten mit Propan geht kein höheres Sicherheitsrisiko aus, wenn sie von Fachleuten eingebaut werden, die auf die Sicherheitsanforderungen achten. Für mobile Geräte mit Propan rät der TÜV-Verband, sie nicht in der Nähe offener Flammen zu betreiben (siehe A-5).
Wer darf an die Anlage?
Arbeiten am Kältemittelkreislauf sind Sache zertifizierter Fachbetriebe. Das gilt laut Umweltbundesamt unabhängig von der Füllmenge und seit der Verordnung (EU) 2024/573 auch für Anlagen mit natürlichen Kältemitteln wie R290. Nicht hermetisch geschlossene Anlagen wie Split-Geräte dürfen an Endverbraucher nur verkauft werden, wenn nachgewiesen wird, dass ein zertifiziertes Unternehmen sie installiert. Mehr dazu in K-4 Angebot prüfen.
Wo steht, welches Kältemittel drin ist?
- Auf dem Etikett am Gerät: Name des Kältemittels, Menge in Kilogramm und in CO₂-Äquivalent sowie das Treibhauspotenzial (Art. 12 Verordnung (EU) 2024/573).
- In der Bedienungsanleitung: dieselben Angaben (Art. 12 Abs. 16).
- Im Produktdatenblatt zum Energielabel: Bezeichnung und Treibhauspotenzial des Kältemittels, dazu ein Pflichthinweis zur Klimawirkung (Verordnung (EU) Nr. 626/2011). Das Datenblatt finden Sie auch in der EU-Datenbank EPREL.
Was bedeutet das für Ihren Kauf?
Unsere Einschätzung, keine Rechtsberatung:
- Sie kaufen heute ein Split-Gerät mit R32? Das ist erlaubt, und die Anlage darf nach heutigem Stand weiter betrieben und gewartet werden. Fragen Sie den Fachbetrieb, wie es mit Ersatzteilen aussieht.
- Ein Gerät mit R290 ist eine Option, wenn der Fachbetrieb es anbietet und die Sicherheitsanforderungen am Aufstellort erfüllt sind. Lassen Sie sich das im Angebot bestätigen.
- Fragen Sie im Angebot immer nach dem Kältemittel und nach der Füllmenge. Beides gehört laut Energielabel-Verordnung ohnehin ins Datenblatt.
Welche Geräte zu Ihren Räumen passen, zeigt der KühlerKopf-Vergleicher. Wann der beste Zeitpunkt für die Planung ist, erklärt A-9.
Häufige Fragen
Neue Luft-Luft-Split-Geräte bis 12 kW mit einem Kältemittel ab GWP 150 dürfen ab dem 1. Januar 2029 nicht mehr in Verkehr gebracht werden; R32 hat ein GWP von 675. Bestehende Anlagen sind davon nicht betroffen.
Nach unserer Lesart ja. Das Wartungsverbot in Artikel 13 der Verordnung gilt für Klimaanlagen erst ab einem GWP von 2.500. Arbeiten am Kältemittelkreislauf muss ein zertifizierter Fachbetrieb ausführen.
Propan ist extrem entzündbar, deshalb gelten besondere Sicherheitsstandards. Laut Stiftung Warentest geht von Geräten mit Propan kein höheres Risiko aus, wenn Fachleute sie unter Beachtung der Sicherheitsanforderungen einbauen.
Laut Umweltbundesamt werden neue mobile Geräte ausschließlich mit R290 angeboten, weil seit 2020 nur noch Kältemittel mit einem GWP unter 150 erlaubt sind.
Auf dem Etikett am Gerät, in der Bedienungsanleitung und im Produktdatenblatt, das Sie auch in der EU-Datenbank EPREL abrufen können.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Februar 2024 über fluorierte Treibhausgase, Art. 10, 11, 12, 13 und Anhang IV (Art. 10–13 geprüft an der konsolidierten Fassung der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg) (öffnet in neuem Tab)
- Europäische Kommission, GD Klimapolitik, „Air conditioning – Climate-friendly alternatives to F-gases“, Stand 09.04.2025 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 25. September 2026)
- Umweltbundesamt, „EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase“, Stand 14.09.2026 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 25. September 2026)
- Umweltbundesamt, „Häufig gestellte Fragen zur F-Gas-Verordnung – Abschnitt 9: Inverkehrbringensverbote“, Einträge vom 14.09.2026 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 25. September 2026)
- Umweltbundesamt, „Häufig gestellte Fragen zur F-Gas-Verordnung – Abschnitt 4: Zertifizierung“, aktualisiert 18.09.2026 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 25. September 2026)
- Umweltbundesamt, „Treibhauspotentiale (GWP) ausgewählter Verbindungen und deren Gemische“, Stand März 2026 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 25. September 2026)
- Umweltbundesamt, „Gegen die Hitze: Das können Sie im Sommer für kühle Räume tun“, aktualisiert 23.06.2026 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 25. September 2026)
- Umweltbundesamt, „Gebäudeklimatisierung“, Stand 18.03.2024 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 25. September 2026)
- Umweltbundesamt, „Kohlenwasserstoffe (R-170, R-290, R-600a, R-1150, R-1270)“, Stand 02.07.2021 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 25. September 2026)
- Stiftung Warentest, „Klimageräte im Test: Effizient cool bleiben – die besten Klimaanlagen“, 27.05.2026, aktualisiert 19.08.2026 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 25. September 2026)
- Delegierte Verordnung (EU) Nr. 626/2011, Anhang IV (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 25. September 2026)
- Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg, konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2024/573 (Chem 1.1.06, Version 01/2025, berichtigt 18.06.2025) (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 25. September 2026)
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