Stromfresser Klimaanlage? Was ein Sommer Kühlen tatsächlich kostet
So rechnen Sie selbst
Für eine grobe Schätzung reicht eine einfache Formel:
Stromkosten = Kühlleistung (kW) × Stunden pro Tag × Kühltage ÷ SEER × Strompreis (€/kWh)
Die einzelnen Faktoren und wo Sie sie finden:
- Kühlleistung (kW): Sie steht im Datenblatt und auf dem Energielabel des Geräts. Welche Leistung Ihr Raum braucht, erklärt A-2 Kühlleistung berechnen.
- Stunden pro Tag und Kühltage: Das ist Ihre eigene Einschätzung. Überlegen Sie, an wie vielen Tagen und wie lange Sie voraussichtlich kühlen. Ein heißer Sommer im Dachgeschoss sieht anders aus als ein milder Sommer im Erdgeschoss.
- SEER: Bei Split-Geräten steht er auf dem EU-Energielabel. Alle Produkte mit EU-Energielabel müssen in der EU-Produktdatenbank EPREL registriert sein. Dort können Sie laut Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) Produktdatenblätter und Energielabels herunterladen. Bei mobilen Monoblock-Geräten steht statt des SEER der EER auf dem Label (mehr dazu unten).
- Strompreis: Am genauesten ist der Arbeitspreis aus Ihrer eigenen Stromrechnung. Zur Orientierung: Laut BDEW-Strompreisanalyse vom 21.08.2026 lag der durchschnittliche Strompreis für Haushalte im bisherigen Jahr 2026 bei 37,0 ct/kWh.
Wichtig: Die Formel ist eine Näherung. Sie unterstellt, dass das Gerät während der Laufzeit seine volle Nennleistung bringt. Moderne Geräte regeln ihre Leistung jedoch nach Bedarf. Der tatsächliche Verbrauch kann darum niedriger ausfallen, bei großer Hitze, schlechter Dämmung oder langen Laufzeiten aber auch höher.
Sie möchten nicht selbst rechnen? Der Stromkosten-Check übernimmt das für Sie. Sie geben Gerät, Laufzeit und Strompreis ein und sehen sofort Ihren Wert.
Was bedeuten SEER und EER?
Beide Werte beschreiben, wie viel Kühlleistung ein Gerät aus einer Kilowattstunde Strom macht. Je höher der Wert, desto sparsamer das Gerät. Geregelt sind die Angaben in der EU-Verordnung Nr. 626/2011 zur Energieverbrauchskennzeichnung von Luftkonditionierern bis 12 kW.
- SEER (saisonale Leistungszahl beim Kühlen) gilt für Split-Geräte. Er beschreibt den Wirkungsgrad über die gesamte Kühlperiode. Auf dem Energielabel stehen außerdem der Jahresstromverbrauch in kWh und die Kühlleistung. Laut Verbraucherzentrale beruht der Jahresverbrauch auf 350 Betriebsstunden.
- EER (Leistungszahl bei Nennbedingungen) gilt für Einkanal- und Zweikanalgeräte, also typische mobile Monoblock-Geräte. Das Label nennt hier keinen Jahresverbrauch, sondern den Verbrauch in kWh pro 60 Minuten.
- SCOP ist das Gegenstück zum SEER beim Heizen. Mehr dazu in K-1 Heizen mit der Klimaanlage.
Vorsicht beim Vergleich der Effizienzklassen: Die Klassen sind für beide Gerätearten unterschiedlich definiert. Ein Split-Gerät erreicht A+++ erst ab einem SEER von 8,50. Ein Einkanalgerät erhält A+++ schon ab einem EER von 4,10. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Klasse nur die Effizienz im Vergleich zu Geräten desselben Typs beschreibt. Ein mobiles A-Gerät und ein Split-A-Gerät sind also nicht gleich sparsam.
Warum mobile Geräte mehr Strom brauchen
Mobile Monoblock-Geräte führen die Wärme über einen Schlauch durchs Fenster ab. Durch die Fensteröffnung strömt warme Luft wieder herein, und der Schlauch gibt selbst Wärme in den Raum ab. Das beschreibt die Stiftung Warentest. Sie berichtet über Messungen ihrer französischen Partnerorganisation: Dort war die Effizienz der mobilen Monoblock-Geräte bis zu siebenmal geringer als die fest installierter Klimageräte.
Auch in Euro wird das sichtbar. In dieser Messung liefen die Geräte zwei Wochen lang je zwölf Stunden in einer 9 m² kleinen Prüfkammer. Bei 40 Cent pro kWh ergaben sich laut Stiftung Warentest etwa 53 bis 67 Euro, also allein für zwei Wochen. Auch der ADAC nennt als Nachteil mobiler Geräte den hohen Stromverbrauch.
Eine Ausnahme sind mobile Split-Geräte. Ein solches Gerät erreichte im Test der Stiftung Warentest eine Effizienz auf dem Niveau mancher fester Split-Geräte. Mehr dazu in A-6 Ohne Außengerät und A-1 Split oder mobil.
Orientierungswerte aus unabhängigen Quellen
Die folgenden Werte stammen direkt aus den genannten Quellen. Sie beruhen auf unterschiedlichen Annahmen und sind deshalb nicht direkt miteinander vergleichbar.
| Quelle | Gerät bzw. Annahme | Wert |
|---|---|---|
| ADAC | Split, Kühlbetrieb, Klasse A+++ | ca. 0,3–0,5 kWh pro Stunde (ca. 9–15 Cent) |
| ADAC | Split, Kühlbetrieb, Klasse A+ | ca. 0,8–1,2 kWh pro Stunde (ca. 24–36 Cent) |
| ADAC | Split, Kühlbetrieb, unter A+ | ca. 1,5–2,5 kWh pro Stunde (ca. 45–75 Cent) |
| ADAC | A++-Gerät, 60 Tage × 5 Stunden, 30 ct/kWh | rund 150 kWh, etwa 45 € im Jahr |
| Verbraucherzentrale | Klimageräte je nach Gerätetyp | zusätzlich 35–140 € im Jahr |
| Stiftung Warentest (Messung der Partnerorganisation) | Mobile Monoblock-Geräte, 14 Tage × 12 Stunden, 9 m² Prüfkammer, 40 ct/kWh | etwa 53–67 € in zwei Wochen |
| Stiftung Warentest | Getestete Split-Geräte, Beispielzimmer nach Süden (25 bzw. 35 m²) | 780–1.800 € Stromkosten fürs Kühlen über 15 Jahre |
Ihren persönlichen Wert berechnen Sie im Stromkosten-Check.
Was den Verbrauch in der Praxis bestimmt
| Faktor | Wirkung auf den Stromverbrauch |
|---|---|
| Effizienz (SEER bzw. EER) | Höherer Wert: weniger Strom für dieselbe Kühlung |
| Gerätetyp | Mobile Monoblock-Geräte brauchen deutlich mehr Strom als Split-Geräte |
| Raumgröße und Kühlleistung | Größerer Raum, höhere Kühllast: mehr Strom. Ein passend ausgelegtes Gerät arbeitet effizienter als eines, das ständig am Limit läuft |
| Dämmung und Lage | Dachgeschoss, große Südfenster oder Altbau erhöhen die Kühllast (siehe A-2) |
| Zieltemperatur | Je kühler, desto länger läuft das Gerät. Der ADAC empfiehlt 23 bis 25 °C |
| Verschattung | Ohne Sonnenschutz muss das Gerät die eingestrahlte Wärme zusätzlich abführen |
| Laufzeit und Kühltage | Wirken direkt auf den Verbrauch: doppelte Laufzeit, doppelter Verbrauch |
| Strompreis | Bestimmt die Kosten, nicht den Verbrauch |
Spartipps von ADAC und Verbraucherzentrale
- Zieltemperatur moderat wählen: ideal 23 bis 25 °C (ADAC).
- Fenster und Türen geschlossen halten, solange das Gerät läuft (ADAC). Die Verbraucherzentrale rät generell, Fenster und Türen tagsüber möglichst geschlossen zu halten.
- Tagsüber verschatten, am besten mit außenliegendem Sonnenschutz wie Rollläden oder Jalousien (ADAC, Verbraucherzentrale).
- Filter reinigen: alle 3 bis 6 Monate (ADAC). Zusätzlich empfiehlt der ADAC eine jährliche Wartung.
- Nur bei Bedarf einschalten (Verbraucherzentrale).
- Nachts: Der ADAC empfiehlt Nachtbetrieb oder Timer. Die Verbraucherzentrale rät, das Gerät nachts ganz auszuschalten und stattdessen mit geöffneten Fenstern zu kühlen, wenn es draußen kühler ist. Was davon passt, hängt von Ihrer Lage ab. In Tropennächten kühlt Lüften oft nicht genug (siehe A-3 Schlafzimmer und H-1 Tropennächte).
- Verbrauch messen: Bei Monoblock-Geräten empfiehlt die Verbraucherzentrale ein Strommessgerät, um die tatsächlichen Kosten zu erfassen.
Kühlen mit Solarstrom?
Klimaanlagen laufen vor allem an sonnigen Tagen. Wer eine Photovoltaikanlage oder ein Steckersolargerät (Balkonkraftwerk) hat, kann einen Teil des Kühlstroms selbst erzeugen. Laut Verbraucherzentrale darf ein Steckersolargerät höchstens 800 Watt über den Wechselrichter einspeisen. Strom, den Sie nicht gleichzeitig verbrauchen, geht ohne Vergütung ins Netz. Wie viel ein Balkonkraftwerk in Ihrem Fall beitragen kann, zeigt der Balkonkraftwerk-Check. Mehr dazu in unserem Artikel zur Klimaanlage mit Photovoltaik.
Und beim Heizen?
Viele Split-Geräte können auch heizen. Dann zählt der SCOP statt des SEER, und die Rechnung sieht anders aus. Ob sich das für Sie lohnt, lesen Sie in K-1 Heizen mit der Klimaanlage. Ihre persönliche Rechnung machen Sie im Spar-Check.
Häufige Fragen
Das hängt von Gerät und Effizienz ab. Der ADAC nennt für Split-Geräte im Kühlbetrieb der Klasse A+++ ca. 0,3 bis 0,5 kWh, für A+ ca. 0,8 bis 1,2 kWh und unter A+ ca. 1,5 bis 2,5 kWh pro Stunde.
Kühlleistung in kW × Stunden pro Tag × Kühltage ÷ SEER × Strompreis. Den SEER finden Sie auf dem Energielabel, den Strompreis auf Ihrer Stromrechnung. Einfacher geht es mit dem Stromkosten-Check.
Das hängt stark vom Gerätetyp ab. Effiziente Split-Geräte kommen mit vergleichsweise wenig Strom aus. Mobile Monoblock-Geräte sind deutlich weniger effizient. Die Verbraucherzentrale nennt je nach Gerätetyp zusätzliche Kosten von 35 bis 140 Euro im Jahr.
Auf dem EU-Energielabel und im Produktdatenblatt. Beides können Sie auch in der EU-Produktdatenbank EPREL abrufen. Bei Split-Geräten steht dort der SEER, bei mobilen Monoblock-Geräten der EER.
Nein. Die Klassen sind je Gerätetyp unterschiedlich definiert. A+++ bedeutet bei Split-Geräten SEER ab 8,50, bei Einkanalgeräten EER ab 4,10. Vergleichen Sie nur Geräte desselben Typs miteinander.
Quellen
- ADAC, „Klimaanlage mit Einbau: Das ist erlaubt und so hoch sind die Kosten“, Stand 30.06.2026 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24. September 2026)
- Stiftung Warentest, „Klimageräte im Test: Effizient cool bleiben – die besten Klimaanlagen“, 27.05.2026, aktualisiert 19.08.2026 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24. September 2026)
- Stiftung Warentest, „Mobile Klimaanlagen im Test: Flexibel, aber wenig effizient“, 29.05.2026, aktualisiert 19.08.2026 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24. September 2026)
- Verbraucherzentrale, „Klimaanlage installieren: Was ist zu beachten?“, Stand 04.08.2026 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24. September 2026)
- Verbraucherzentrale, „Wohnung kühlen: Was hilft gegen Hitze zu Hause?“, Stand 26.06.2026 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24. September 2026)
- Verbraucherzentrale, „Steckersolar: Solarstrom vom Balkon direkt in die Steckdose“, Stand 24.07.2026 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24. September 2026)
- BDEW, „BDEW-Strompreisanalyse Herbst 2026“, 21.08.2026 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24. September 2026)
- Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), „Ökodesign / EU-Energielabel – EU-Produktdatenbank EPREL“ (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24. September 2026)
- Delegierte Verordnung (EU) Nr. 626/2011 der Kommission vom 4. Mai 2011 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU im Hinblick auf die Kennzeichnung von Luftkonditionierern in Bezug auf den Energieverbrauch, ABl. L 178 vom 06.07.2011 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24. September 2026)
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