Zu heiß zum Arbeiten, zu warm zum Schlafen: Klimaanlage für Homeoffice und Kinderzimmer
Homeoffice: Welche Regeln gelten bei Hitze?
Telearbeitsplatz oder mobiles Arbeiten?
Für die Frage, ob Arbeitsschutzregeln zur Raumtemperatur gelten, kommt es auf die Art des Homeoffice an.
- Telearbeitsplatz: Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) definiert ihn als Bildschirmarbeitsplatz, den der Arbeitgeber fest im Privatbereich der Beschäftigten eingerichtet hat, mit vereinbarter Wochenarbeitszeit und Dauer (§ 2 Abs. 7 ArbStättV). Für solche Plätze gelten laut § 1 Abs. 3 ArbStättV nur einzelne Teile der Verordnung: die erstmalige Gefährdungsbeurteilung, die Unterweisung und die Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze. Die Vorgaben zur Raumtemperatur gehören nach dem Wortlaut nicht dazu.
- Mobiles Arbeiten: Wer ohne eingerichteten Telearbeitsplatz von zu Hause arbeitet, arbeitet mobil. Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unterliegt mobiles Arbeiten nicht der Arbeitsstättenverordnung. Das Arbeitsschutzgesetz gilt aber auch hier, betont das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz NRW.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fasst zusammen: Die Regeln und Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz gelten auch im Homeoffice. Wenn es in Ihrem Arbeitszimmer regelmäßig zu heiß wird, sprechen Sie das deshalb bei Ihrem Arbeitgeber an.
Die Werte aus dem Büro als Orientierung
Für Arbeitsräume im Betrieb konkretisiert die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur“ (Ausgabe Juni 2010, zuletzt geändert 2022), was bei Hitze zu tun ist. Auch wenn sie im Homeoffice meist nicht unmittelbar gilt, zeigt sie gut, ab wann Hitze die Arbeit belastet:
| Raumtemperatur | Was die ASR A3.5 für Arbeitsräume vorsieht |
|---|---|
| über 26 °C | Der Arbeitgeber soll zusätzliche Maßnahmen ergreifen, zum Beispiel elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben. Geeignete Getränke sollen bereitgestellt werden. |
| über 30 °C | Wirksame Maßnahmen nach Gefährdungsbeurteilung sind Pflicht. Getränke müssen bereitgestellt werden. |
| über 35 °C | Der Raum ist ohne besondere technische oder organisatorische Maßnahmen für diese Zeit nicht als Arbeitsraum geeignet. |
Quelle: ASR A3.5, Nr. 4.4 und Tabelle 4. Die 26-°C-Stufe setzt unter anderem voraus, dass die Außentemperatur über 26 °C liegt und ein Sonnenschutz vorhanden ist. Das BMAS nennt als Beispiele für Maßnahmen ab 26 °C außenliegenden Sonnenschutz oder Lüftung.
Warum Hitze die Arbeit schwer macht
Das BIÖG beschreibt, dass Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit bei hohen Temperaturen eingeschränkt sind. Müdigkeit, Schwindel und Konzentrationsstörungen können hinzukommen. Das BMAS nennt ebenfalls eine geringere körperliche und geistige Leistungsfähigkeit als Folge saisonaler Hitze.
Im Arbeitszimmer kommt eine Wärmequelle hinzu, die im Schlafzimmer fehlt: die Technik. Das Umweltbundesamt (UBA) weist darauf hin, dass jedes laufende Elektrogerät zusätzliche Wärme erzeugt. Die ASR A3.5 nennt als Maßnahme ausdrücklich, elektrische Geräte nur bei Bedarf zu betreiben.
Was im Homeoffice hilft
- Hitze draußen halten: Außenliegender Sonnenschutz hält laut UBA 80 bis 90 Prozent der Sonneneinstrahlung ab, innenliegende Rollos nur 5 bis 45 Prozent.
- Früh lüften, dann schließen: Lüften, solange es draußen kühler ist als drinnen, also nachts und früh morgens (UBA, BIÖG).
- Geräte ausschalten, die Sie gerade nicht brauchen, zum Beispiel Drucker oder einen zweiten Bildschirm.
- Arbeitszeit verschieben, wenn das möglich ist: Das BIÖG rät, anstrengende Tätigkeiten in die kühleren Morgen- und Abendstunden zu legen.
- Klimaanlage: Wenn das Arbeitszimmer trotzdem regelmäßig über 26 °C liegt, kann eine Klimaanlage helfen. Für Räume, die Sie jeden Sommer viele Stunden nutzen, ist ein Split-Gerät laut UBA die effiziente Lösung; mobile Monoblöcke sind ineffizient und sollten nur ausnahmsweise genutzt werden. Mehr dazu in A-1 Split oder mobil.
Die Laufzeit eines Homeoffice-Geräts ist oft lang. Rechnen Sie die Stromkosten vorher im Stromkosten-Check durch.
Kinderzimmer: Warum Kinder besonders geschützt werden müssen
Kinder vertragen Hitze schlechter
Das BIÖG nennt zwei Gründe: Kinder schwitzen weniger als Erwachsene und geben dadurch weniger Wärme ab. Außerdem ist ihre Hautoberfläche im Verhältnis zum Körpergewicht größer. Je jünger ein Kind ist, desto empfindlicher reagiert es auf Hitze (BIÖG, kindergesundheit-info.de).
Welche Temperatur ist richtig?
- Bei Hitze: Für Säuglinge und Kleinkinder soll die Raumtemperatur laut BIÖG auch tagsüber nicht über 26 °C liegen, gerade in den Schlafräumen.
- Normalerweise: Für den Schlaf von Babys und Kindern bis sechs Jahre nennt das BIÖG auf kindergesundheit-info.de eine Zimmertemperatur von etwa 18 °C. Diesen Wert erreicht man im Hochsommer oft nicht, und Sie müssen ihn mit der Klimaanlage auch nicht erzwingen. Wichtiger ist die Obergrenze von 26 °C.
- Richtig prüfen: Ob Ihrem Kind zu warm ist, fühlen Sie laut BIÖG am besten zwischen den Schulterblättern unter dem Nacken.
Hitze-Tipps für das Kinderzimmer
Diese Empfehlungen stammen vom BIÖG und von kindergesundheit-info.de:
- Im kühlsten Zimmer schlafen lassen. Das muss nicht das Kinderzimmer sein.
- Tagsüber verschatten, nachts lüften.
- Elektrische Geräte ausschalten, die Wärme erzeugen.
- Ventilator nur mit Abstand: Er muss für Kinder unerreichbar sein und darf nicht direkt auf den Körper gerichtet werden. Ventilatoren sind laut BIÖG bis etwa 35 °C einsetzbar.
Wenn eine Klimaanlage ins Kinderzimmer kommt
Das BIÖG nennt für den Einsatz einer Klimaanlage bei Babys und Kindern drei Punkte:
- Nicht zu kalt einstellen, wegen der Erkältungsgefahr. Allgemein rät das BIÖG, höchstens 6 bis 8 °C unter der Außentemperatur zu kühlen, zum Beispiel bei 35 °C außen auf 27 bis 29 °C innen.
- Zugluft vermeiden: Manche Babys und Kleinkinder reagieren empfindlich darauf. Richten Sie den Luftstrom nicht auf das Bett.
- Regelmäßig warten und reinigen lassen. Was dazu gehört, steht in B-2 Klimaanlage reinigen und warten.
Außerdem wichtig:
- Leise zählt doppelt. Kinder sollen zur Einschlafzeit keinem Lärm ausgesetzt sein (kindergesundheit-info.de). Mobile Monoblöcke beschreibt die Stiftung Warentest als eher laut; nachts kann das stören. Bei Split-Geräten steht der laute Verdichter draußen. Wie Sie leise Geräte erkennen, erklärt A-3 Schlafzimmer.
- Sicherheit bei mobilen Geräten: Der TÜV-Verband rät, mobile Klimageräte direkt an einer fest installierten Steckdose zu betreiben, nicht an Mehrfachsteckdosen oder Kabeltrommeln, die überhitzen können. Viele Geräte enthalten das brennbare Kältemittel Propan und dürfen deshalb nicht in der Nähe offener Flammen laufen. Achten Sie auf das GS-Zeichen.
- Das Fenster bleibt offen: Bei mobilen Geräten mit Abluftschlauch lässt sich das Fenster oft nicht ganz schließen. Der TÜV-Verband weist darauf hin, dass das gerade für Familien mit kleinen Kindern relevant sein kann.
- Stromkosten im Blick: Das BIÖG rät, beim Einsatz einer Klimaanlage Stromverbrauch und Kosten zu beachten.
Warnzeichen kennen
Bei Hitzeerschöpfung zeigen Kinder laut kindergesundheit-info.de zum Beispiel starkes Schwitzen, kühle Haut, ein gerötetes Gesicht und trockene Lippen. Bei einem Hitzschlag ist die Körpertemperatur erhöht, die Haut ist heiß und rot, schwitzt aber nicht. Dann rufen Sie sofort den Notruf 112 (BIÖG). Mehr zu Hitze und Gesundheit lesen Sie in H-4.
Ein Gerät für zwei Räume?
Liegen Arbeitszimmer und Kinderzimmer nebeneinander, kann eine Multi-Split-Anlage mit einem Außengerät infrage kommen. Wann sich das lohnt und welche Nachteile es gibt, erklärt A-4 Multi-Split. Welche Kühlleistung jeder Raum braucht, zeigt A-2 Kühlleistung berechnen. Der KühlerKopf-Vergleicher rechnet mehrere Räume in einem Durchgang.
Häufige Fragen
Eine allgemeine Pflicht lässt sich aus der Arbeitsstättenverordnung nicht ableiten. Die Vorgaben zur Raumtemperatur gehören nicht zu den Teilen, die für Telearbeitsplätze gelten, und mobiles Arbeiten fällt laut BAuA gar nicht unter die Verordnung. Das Arbeitsschutzgesetz gilt aber auch im Homeoffice. Sprechen Sie Hitzeprobleme bei Ihrem Arbeitgeber an. Dies ist keine Rechtsberatung.
Für Arbeitsräume im Betrieb sieht die ASR A3.5 ab 26 °C zusätzliche Maßnahmen vor, ab 30 °C sind wirksame Maßnahmen Pflicht, und über 35 °C ist ein Raum ohne besondere Maßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet. Im Homeoffice dienen diese Werte als Orientierung.
Laut BIÖG sollte die Temperatur für Säuglinge und Kleinkinder auch tagsüber nicht über 26 °C liegen, gerade in Schlafräumen.
Ja. Das BIÖG rät, sie nicht zu kalt einzustellen, Zugluft zu vermeiden und die Anlage regelmäßig warten und reinigen zu lassen.
Für einzelne Hitzetage kann es helfen. Es ist aber eher laut, das Fenster bleibt einen Spalt offen, und es braucht eine feste Steckdose. Für regelmäßiges Kühlen ist ein Split-Gerät meist angenehmer.
Quellen
- Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV), § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 7 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24. September 2026)
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), „Technische Regeln für Arbeitsstätten – ASR A3.5 Raumtemperatur“, Ausgabe Juni 2010, zuletzt geändert GMBl 2022, S. 198 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24. September 2026)
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), „Ortsflexibles Arbeiten“ (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24. September 2026)
- Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz NRW, KomNet, „Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für ‚Mobiles Arbeiten‘?“, 25.03.2021 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24. September 2026)
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), „Homeoffice“ (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24. September 2026)
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), „Sicher und gesund durch die heißen Tage“, 30.07.2026 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24. September 2026)
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), „Gesundheitsrisiken von Hitze“, Stand Juli 2026 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24. September 2026)
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), „Empfehlungen bei Hitze“, Stand Juli 2026 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24. September 2026)
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), „Empfehlungen bei Hitze – Babys und Kinder“, Stand Juli 2026 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24. September 2026)
- BIÖG, kindergesundheit-info.de, „Hitzeschutz“, Stand 05.03.2025 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24. September 2026)
- BIÖG, kindergesundheit-info.de, „Tipps und Hinweise zum Hitzeschutz“, Stand 05.03.2025 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24. September 2026)
- BIÖG, kindergesundheit-info.de, „Sicher schlafen“, Stand 18.11.2025 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24. September 2026)
- BIÖG, kindergesundheit-info.de, „Schlafvoraussetzungen für das Kind“, Stand 11.10.2025 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24. September 2026)
- Umweltbundesamt, „Gegen die Hitze: Das können Sie im Sommer für kühle Räume tun“, aktualisiert 23.06.2026 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24. September 2026)
- TÜV-Verband, „Sicher durch die Hitze: Was Verbraucher bei mobilen Klimageräten beachten sollten“, 24.06.2026 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24. September 2026)
- Stiftung Warentest, „Mobile Klimaanlagen im Test: Flexibel, aber wenig effizient“, 29.05.2026, aktualisiert 19.08.2026 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24. September 2026)
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