Online bestellt, aber wer baut sie ein? Was Sie vor dem Kauf einer Split-Klimaanlage klären sollten
Warum die Montage vor dem Kauf geklärt sein muss
Die meisten Split-Klimaanlagen arbeiten heute mit dem fluorierten Kältemittel R32, erste Geräte mit Propan (R290); das zeigt der Klimageräte-Test der Stiftung Warentest 2026. Die Kältemittelleitungen zwischen Innen- und Außengerät werden erst vor Ort verbunden. Deshalb gelten Split-Geräte rechtlich als „nicht hermetisch geschlossen“.
Verkauf nur mit Nachweis der Installation. Das regelt die EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase, amtlich Verordnung (EU) 2024/573, in Artikel 11 Absatz 7. Danach dürfen Split-Geräte, die mit fluorierten Kältemitteln wie R32 befüllt sind, an Endverbraucher nur verkauft werden, wenn die Installation durch ein zertifiziertes Unternehmen nachgewiesen ist. Zertifiziert heißt: nach Artikel 10 der Verordnung. Das Umweltbundesamt (UBA) wiederholt diesen Hinweis in seinen Antworten zur F-Gase-Verordnung. Für Geräte mit Propan gilt diese Verkaufsregel nicht, einbauen darf sie aber ebenfalls nur ein zertifizierter Fachbetrieb (siehe unten).
Wie der Nachweis aussehen muss, haben wir weder in der Verordnung noch beim UBA geregelt gefunden. Unsere Empfehlung: Suchen Sie den Fachbetrieb vor dem Kauf, und lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass er genau dieses Gerät montiert.
Ob ein Fachbetrieb ein Gerät einbaut, das Sie selbst gekauft haben, entscheidet der Betrieb. Fragen Sie ausdrücklich danach, bevor Sie bestellen. Die Stiftung Warentest rät ohnehin, sich für ein neues Klimagerät mehrere Angebote mit Installation geben zu lassen. So sehen Sie auch, ob ein Komplettangebot günstiger ist als Gerät plus Montage getrennt.
„Selbstmontage“ und Schnellkupplung: für Laien nicht erlaubt
Manche Sets werden mit vorgefüllten Leitungen und Schnellkupplungen verkauft. Das UBA stellt klar: Wer Kältemittelleitungen zusammenfügt, zum Beispiel mit Schnellschluss-Verbindungen, installiert im Sinne der Verordnung. Das ist Laien nicht erlaubt. Auch Split-Systeme mit Schnellkupplung gelten nach UBA nicht als hermetisch geschlossen.
Die Zertifizierungspflicht gilt laut UBA unabhängig von der Füllmenge, also auch bei kleinen Geräten, und auch für Anlagen mit natürlichen Kältemitteln wie Propan. Wer die Anlage installiert, wartet, repariert oder außer Betrieb nimmt, braucht ein Zertifikat.
Die Ausnahme: Es gibt mobile Split-Geräte, deren Kältemittelkreis geschlossen geliefert wird. Laut Verbraucherzentrale dürfen Sie diese anders als fest installierte Split-Anlagen selbst aufstellen. Entscheidend ist, ob beim Aufbau Kältemittelleitungen verbunden werden müssen. Ist das so, gehört die Arbeit in Profihände.
Vor dem Kauf klären: die Checkliste
Die meisten Punkte nennen Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest und ADAC. Punkt 1 und Punkt 8 sind unsere Empfehlung, die Reihenfolge ebenfalls.
- Wer montiert? Fachbetrieb suchen und schriftlich bestätigen lassen, dass er das Gerät einbaut, mit Termin.
- Passt die Kühlleistung zum Raum? Die Stiftung Warentest nennt als Faustformel 30 Watt je Kubikmeter Raumvolumen. Mehr im Ratgeber „Kühlleistung berechnen“.
- Wo kommt das Außengerät hin? Die Kältemittelleitung sollte laut Stiftung Warentest möglichst kurz sein. Für das Außengerät gelten Lärmregeln; mehr im Ratgeber „Wie laut darf das Außengerät sein?“.
- Wanddurchbruch und Kondensat: Für die Leitungen wird die Außenwand durchbohrt; der Durchmesser beträgt laut Verbraucherzentrale nur wenige Zentimeter. Das Kondenswasser braucht einen Ablauf.
- Zustimmung eingeholt? Mieter brauchen laut ADAC immer die Genehmigung des Vermieters, in der Eigentumswohnung in der Regel die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Mehr in den Ratgebern „Klimaanlage in der Mietwohnung“ und „Klimaanlage in der Eigentumswohnung“.
- Welches Kältemittel? Die Verbraucherzentrale nennt Geräte, deren Kältemittel ein geringes Treibhauspotenzial hat, zukunftssicherer. Was sich ab 2029 ändert, steht im Ratgeber „Kältemittel R32 und R290“.
- Effizienz und Lautstärke vergleichen (Verbraucherzentrale).
- Garantiebedingungen lesen, bevor Sie bestellen (siehe unten).
- Früh planen: Laut Stiftung Warentest sind Fachleute in Hitzewellen oft ausgebucht. Mehr im Ratgeber „Wann Sie Ihre Klimaanlage planen sollten“.
Garantie und Gewährleistung: wer wofür geradesteht
Gewährleistung gegen den Händler. Beim Kauf haben Sie zwei Jahre Gewährleistung ab Übergabe. Sie richtet sich gegen den Verkäufer, also gegen den Online-Händler. In den ersten zwölf Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass die Ware beim Kauf nicht schon mangelhaft war (Verbraucherzentrale).
Mängelhaftung des Fachbetriebs. Für die Montage haftet der Fachbetrieb nach Werkvertragsrecht. Die Verbraucherzentrale Bayern nennt je nach Art der Arbeit drei Fristen: zwei Jahre, wenn eine Sache hergestellt, gewartet oder verändert wird, fünf Jahre bei einem Bauwerk und sonst die regelmäßige Frist von drei Jahren. Welche davon für die Montage einer Split-Anlage gilt, hängt vom Einzelfall ab.
Kaufen Sie Gerät und Montage getrennt, haben Sie also zwei Ansprechpartner. Bei einem Fehler kann die Frage aufkommen, ob das Gerät oder die Montage schuld ist. Bei einem Komplettangebot aus einer Hand gibt es diese Frage nicht. Das ist unsere Einschätzung; eine Verbraucherinstitution, die das ausdrücklich so trennt, haben wir nicht gefunden.
Herstellergarantie. Eine Garantie ist eine freiwillige Zusage und kommt zur gesetzlichen Gewährleistung hinzu. Ein Beispiel sind die Garantiebedingungen von Daikin (Stand 01.04.2026). Sie setzen voraus, dass geschultes Personal eines Fachbetriebs die Anlage nachweislich installiert hat. Außerdem muss sie mindestens jährlich gewartet werden. Die Garantie gilt nur in Deutschland. Ihre Rechte gegen den Verkäufer bleiben davon unberührt. Was für Ihr Gerät gilt, steht in den Garantiebedingungen Ihres Herstellers. Mehr zur Wartung im Ratgeber „Klimaanlage reinigen und warten“.
Widerrufsrecht: Vorsicht, bevor montiert wird
Beim Online-Kauf haben Sie 14 Tage Widerrufsrecht. Laut Verbraucherzentrale dürfen Sie die Ware auspacken und testen. Verliert sie darüber hinaus an Wert, kann der Händler Wertersatz verlangen, allerdings nur, wenn er Sie vorher ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hat.
Für Sie heißt das: Prüfen Sie Lieferung und Zubehör, bevor der Fachbetrieb montiert. Haben Sie nach dem Einbau Fragen zum Widerruf, lassen Sie sich beraten, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale. Dies ist keine Rechtsberatung.
Was kostet eine Split-Klimaanlage mit Einbau?
Für eine Monosplit-Anlage mit einem Außen- und einem Innengerät nennt der ADAC circa 2.000 bis 5.000 Euro. Eine Multi-Split-Anlage kostet laut ADAC circa 4.000 bis 8.000 Euro. Beide Spannen schließen die Installation durch einen Fachbetrieb ein (Seite Stand 30.06.2026). Die getesteten Single-Split-Geräte der Stiftung Warentest 2026 kosteten 873 bis 1.957 Euro, ohne Installation.
Steuerbonus: Für die Arbeitskosten eines Handwerkers in einer bestehenden Wohnung oder einem bestehenden Haus können Sie nach § 35a Einkommensteuergesetz 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro im Jahr, von der Steuer abziehen. Das Material, also das Gerät, zählt nicht, und ein Neubau ist ausgenommen. Nötig sind eine Rechnung und eine Überweisung auf das Konto des Betriebs. Für Maßnahmen, die öffentlich gefördert werden, gibt es den Bonus nicht. Mehr im Ratgeber „Angebot prüfen: die Checkliste“. Dies ist keine Steuerberatung.
Was Ihre Anlage mit Einbau ungefähr kostet, schätzt der KühlerKopf-Vergleicher.
Unser Fazit
Eine Split-Klimaanlage online zu kaufen kann sich lohnen, aber nur, wenn die Montage vorher geklärt ist. Suchen Sie zuerst den Fachbetrieb, dann das Gerät. Vergleichen Sie das Komplettangebot mit Gerät plus Montage, lesen Sie die Garantiebedingungen, und lassen Sie das Gerät erst montieren, wenn die Lieferung vollständig ist.
Häufige Fragen
Nein. Wer Kältemittelleitungen verbindet, braucht laut Umweltbundesamt ein Zertifikat, unabhängig von der Füllmenge. Das gilt auch für Sets mit Schnellkupplung.
Ja. Bei Geräten mit fluorierten Kältemitteln wie R32 darf der Händler sie an Privatleute aber nur verkaufen, wenn nachgewiesen wird, dass ein zertifiziertes Unternehmen sie installiert. So regelt es Artikel 11 Absatz 7 der F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573.
Das entscheidet der Betrieb. Fragen Sie vor dem Kauf nach und lassen Sie sich die Montage schriftlich bestätigen.
Das hängt von den Garantiebedingungen ab. Bei Daikin zum Beispiel sind eine Installation durch einen Fachbetrieb und eine mindestens jährliche Wartung Voraussetzung für die Garantie.
Das Widerrufsrecht gilt 14 Tage. Ob und in welcher Höhe der Händler nach einem Einbau Wertersatz verlangen kann, hängt vom Einzelfall ab. Prüfen Sie die Lieferung deshalb vor der Montage und lassen Sie sich im Zweifel beraten. Keine Rechtsberatung.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase, Art. 10 und 11, konsolidierte Fassung (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 26. September 2026)
- Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg, Verordnung (EU) 2024/573, Version 01/2025 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 26. September 2026)
- Umweltbundesamt, „Häufig gestellte Fragen zur F-Gas-Verordnung – Abschnitt 4: Zertifizierung“, aktualisiert 18.09.2026 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 26. September 2026)
- Umweltbundesamt, „Häufig gestellte Fragen zur F-Gas-Verordnung – Abschnitt 1: Übergreifendes und Definitionen“, Frage 1.6, Stand 21.09.2026 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 26. September 2026)
- Verbraucherzentrale, „Klimaanlage installieren: Was ist zu beachten?“, Stand 04.08.2026 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 26. September 2026)
- Verbraucherzentrale, „Alles zu Gewährleistung und Garantie“, Stand 07.09.2026 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 26. September 2026)
- Verbraucherzentrale, „Von Widerruf bis Umtausch“, Stand 13.08.2026 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 26. September 2026)
- Verbraucherportal Bayern des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, Text der Verbraucherzentrale Bayern, „Haftung für Sachmängel beim Werkvertrag“, Stand 30.06.2024 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 26. September 2026)
- Stiftung Warentest, „Klimageräte im Test: Effizient cool bleiben – die besten Klimaanlagen“, 27.05.2026, aktualisiert 19.08.2026 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 26. September 2026)
- Stiftung Warentest, „Klimageräte im Test: Klimaanlage – Auswahl, Montage und Alternativen“, 27.05.2026 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 26. September 2026)
- Stiftung Warentest, „Klimageräte-Installation: Frühzeitig die Klimaanlage planen“, 27.05.2026, geändert 18.08.2026 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 26. September 2026)
- ADAC, „Klimaanlage mit Einbau: Das ist erlaubt und so hoch sind die Kosten“, Stand 30.06.2026 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 26. September 2026)
- DAIKIN Airconditioning Germany GmbH, Garantiebedingungen, Stand 01.04.2026 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 26. September 2026)
- Einkommensteuergesetz, § 35a (amtliche Fundstelle; Inhalt über die Thüringer Finanzämter geprüft) (öffnet in neuem Tab)
- Thüringer Finanzämter, „Handwerkerleistungen in Privathaushalten“, ohne Datum (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 26. September 2026)
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